Allgemeine Geschäftsbedingungen – Bedingungen mit Unternehmern
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
2) Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4) Mit der 1. Bestellung nach Erhalt dieser Bedingungen erkennt der Kunde diese als verbindliche Regelung der Geschäftsbeziehung an und verzichtet auf die Anwendung eigener Verkaufsbedingungen.
§ 2 Vertragsabschluss
1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, sie dienen nur der Orientierung des Bestellers.
2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.
3) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und eine etwaige Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder schuldhafter Verletzung einer sonstigen vertraglichen Verpflichtung, Überschuldung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
4) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 4 Vergütung
1) Unsere im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundeliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren in der Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zur Lieferung wesentlich, sind wir zum Ausgleich der Kostensteigerung unter Abänderung der Angebotspreise und Vereinbarung angepasster Preise berechtigt. Kommt eine Einigung hierüber nicht zustande, steht jeder Vertragspartei der Rücktritt vom Vertrag zu. Die Preise verstehen sich netto ohne Skonto zzgl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer in Euro.
2) Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die Geltendmachung von Mängeln oder Minderungen berührt die Fälligkeit der übrigen Kaufpreiszahlung nicht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
4) Praktizierte oder vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen.
5) Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt – zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen –, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten und sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht. Wir sind berechtigt, Teillieferungen als besondere Geschäfte abzurechnen. Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erfüllt oder treten beim Käufer andere Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen oder werden uns solche vor Vertragsabschluss vorhandene Umstände erst nachträglich bekannt, können wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte für die Dauer des Zahlungsrückstandes weitere Lieferungen aus dem selben rechtlichen Verhältnis bis zur Tilgung der hieraus offenen Forderungen von Vorauszahlungen abhängig machen und/oder nach vergeblicher Mahnung mit Nachfristsetzung, ohne, dass es einer Ablehnungsandrohung bedarf, die Restmenge ganz oder teilweise streichen und/oder von bestehenden Verträgen zurücktreten. Hieraus entstehen dem Käufer keine Rechte.
6) Sind wir Besteller, so erfolgt die Begleichung der uns gegenüber ausgestellten Rechnungen ausschließlich per Überweisung. Maßgeblich für das vereinbarte Zahlungsziel ist ausschließlich der Rechnungseingang.
7) Für Leistungen, die uns in Rechnung gestellt werden, bedarf es einer wöchentlichen Sammelrechnung, die die Summe der in der jeweiligen Kalenderwoche erstellten Einzelabrechnungen vollständig erfasst. Die Abrechnung im Wege der Tagesoder Einzelabrechungen wird nicht akzeptiert und muss zurückgewiesen werden.
§ 5 Gefahrübergang und Lieferung
1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über.
2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.
3) Lieferzeitangaben sind stets unverbindlich und sind als annähernde Zeitangabe der Lieferung zu verstehen. Verschiebt sich der mitgeteilte unverbindliche Liefertermin oder wird die Erfüllung des Vertrages in Folge unvorhersehbarer und außerhalb unserer Kontrolle liegenden Umstände bei uns, bei Vorlieferanten oder Subunternehmern wie zum Beispiel durch eines der nachstehend, nicht abschließend aufgelisteten Ereignisse höherer Gewalt, wie Krieg, terroristische Anschläge, Epidemie, Pandemie, Streik, Computerviren, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, fehlerhafte, mangelhafte oder verzögerte Lieferung von Zulieferern, verzögert oder gar behindert, so steht dem Auftraggeber nach vorheriger angemessener Nachfristsetzung uns gegenüber ein Rücktrittsrecht zu. Wird die Lieferung durch die vorgenannten Umstände unmöglich, so sind wir von der Leistungspflicht befreit. Wird uns die Lieferung durch diese Umstände nicht mehr zumutbar, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen Lieferverzögerung oder wegen nicht erbrachter Leistung bestehen nicht, soweit wir diesen Umstand nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten haben. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sobald wir unsererseits unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt eine Lieferung bzw. den Liefergegenstand unverschuldet selbst nicht erhalten.
§ 6 Gewährleistung
1) Wir bestätigen, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung, Deklaration und Warenspezifikation den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3) Mängel sind unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware in Textform anzuzeigen. Bei nicht form- oder fristgerechter Rüge gilt die Ware von Kaufleuten als genehmigt. Gewährleistungsansprüche sind infolgedessen ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4) Verlangt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig anzeigt. Die verkürzte Frist und der Gewährleistungsanspruch gelten nicht für Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.
6) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.
7) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 8 Schlussbestimmungen
1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2) Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3) Etwaige Änderungen einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn diese Änderungen dem Kunden zugeschickt werden und der Kunde nicht binnen 2 Wochen der Verwendung schriftlich widerspricht.
4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand: September 2022